Das Bürgerbegehren bezieht sich auf einen Beschluss des Tostedter Samtgemeinderates, daher können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Tostedt an dem Bürgerbegehren teilnehmen. Das Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn mindestens 10% der Wahlberichtigten unterschreiben. In diesem Fall kommt es zu einem Bürgerentscheid, ähnlich wie bei einer Wahl wird hierbei in der Samtgemeinde Tostedt abgestimmt. Erfolgreich ist der Bürgerentscheid, wenn mindestens 25% der Wahlberechtigten zustimmen und dies auch die Mehrheit der Teilnehmer der Abstimmung ist. Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist für die Samtgemeinde verbindlich.